Vereinsleben

Vereine in Selbach (Sieg)

Musikverein Brunken 1926 e.V

Der Musikverein Brunken wurde am 26. März 1926 gegründet und ist ein harmonisches Blasorchester mit 35 aktiven Musikerinnen und Musikern. Neben seiner Funktion als Kulturträger bildet die Jugendausbildung den Schwerpunkt seiner Vereinsaktivitäten. Jährlich absolviert der Musikverein Brunken ungefähr 50 Auftritte. Regelmäßig nimmt er an den großen Heimatfesten der näheren Umgebung teil. Dazu gehören der Karnevalsumzug in Wissen, die Schützenfeste in Wissen, Schönstein, Selbach und Gebhardshain sowie die Oktoberfeste in Selbach und Mörsbach. Viele kirchliche und weltliche Feierlichkeiten, wie Prozessionen, Gottesdienste, der Volkstrauertag sowie die St.-Martinszüge in Selbach, Fensdorf und Gebhardshain werden jedes Jahr musikalisch begleitet. Hinzu kommen noch zahlreiche Ständchen für verdiente Vereinsmitglieder und alljährlich am 4. Advent die weihnachtlichen Standkonzerte in Brunken, Selbach und Fensdorf. Das vom Verein selbst ausgerichtete Maifest jeweils am 1. Mai rund um das vereinseigene Musikhaus ist bereits zur Tradition geworden. Einen besonderen Höhepunkt bildet das jährliche Frühjahrskonzert am 2. Samstag vor Ostern.

Der Musikverein Brunken ist im Internet unter „www.musikverein-brunken.de“ vertreten.

St. Hubertus Schützenbruderschaft Selbach e.V.

1935 Gründung als „Kleinkaliber – Schützenverein“. 1953 erhielt der Verein den Namen „St. Hubertus Schützenbruderschaft Selbach“ und wurde Mitglied im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und gehört seit 1988 dem Rheinischen Schützenbund an.

Aktivitäten der Bruderschaft:

  • sportlicher Bereich
    Teilnahme an Rundenwettkämpfen im Bezirksverband Marienstatt des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften und im Schützenkreis Altenkirchen sowie im Bezirk Altenkirchen-Westerwald als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes. Außerdem beteiligen sich unsere Schützen am Bezirksvergleichsschießen im Bezirksverband Marienstatt mit der Möglichkeit, sich für die Diözesanmeisterschaften des Diözesanverbandes Köln und für die Bundesmeisterschaften zu qualifizieren. 2007 wurde unsere Mannschaft in der Disziplin „Luftgewehr aufgelegt“ Diözesanmeister.

Im Rheinischen Schützenbund nehmen die Schützen an Kreis- und Bezirksmeisterschaften teil. Auch hier kann man sich weiterqualifizieren, und zwar für die Landesmeisterschaften. Diese Qualifikation haben die Schützen schon mehrmals erreicht.

  • gesellschaftlicher Bereich
    Alljährlich findet zu Beginn des Jahres das „Sauschießen“ statt, das mit dem „Wurstessen“ seinen Abschluss findet. Des weiteren veranstaltet der Verein im Juli Vogelschießen und Schützenfest und im November sein Patronatsfest. Zusammen mit den „Karnevalsfrauen“, der DJK Wissen-Selbach und den Sportfreunden Selbach veranstaltet die Bruderschaft eine Karnevalssitzung und einen Rosenmontagszug. Ein Oktoberfest, gemeinsam mit dem Musikverein Brunken und den Sportfreunden Selbach, wird in den letzten Jahren gefeiert.

Im Internet finden Sie weitere Informationen unter nachstehender Adresse: www.sbr-selbach.de

Sportfreunde Selbach 1947 e.V.

Rund 60 Männer aus Selbach und Fensdorf trafen sich im Jahr 1947, um einen Sportverein zu gründen, der den Jugendlichen die Möglichkeit zu sportlichen Aktivitäten geben sollte. Nach temperamentvollen Diskussionen einigte man sich dann schließlich auf den Namen „Sportfreunde Selbach“. Durch die Einsatzbereitschaft der Spieler wurde im Nu der vorhandene Platz in kompletter Eigenleistung grundsaniert und so konnten noch im selben Jahr die ersten Freundschaftsspiele stattfinden.

Heute besitzen die Sportfreunde Selbach unter anderem eine 1. Herrenmannschaft und diverse Jugendmannschaften. Die Herrenmannschaft ist seit Jahren in der C-Klasse gesetzt und versucht Jahr für Jahr den Aufstieg zu erreichen. Des Weiteren Veranstalten die Sportfreunde alljährlich ein Dorfturnier und einen Volkswandertag.

Im Internet finden Sie weitere Informationen unter nachstehender Adresse: SportfreundeSelbachAufFacebook

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St. Anna-Verein Selbach

Der Kirchenbauverein St. Anna wurde im Jahr 1885 gegründet.
Viele ortsansässige Familien sind heute noch Mitglied in diesem Verein, welcher ausschließlich gemeinnützige und kirchliche Zwecke verfolgt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag trägt zum Ausbau und Ausschmückung der Gottesdienste bzw. der hiesigen Kirche bei.

DJK Wissen-Selbach TV 1922 e.V.

Der Verein wurde 1922 als „Turnverein Selbach 1922“ gegründet. 1936 wurde der Verein vom NS-Regime verboten und 1948 als „DJK Selbach TV 1922 e.V.“ wieder gegründet. 2012 ergänzte der Verein seinen Namen in: „DJK Wissen-Selbach TV 1922 e.V.“.

Heute bietet der Verein den ca. 500 Mitgliedern 13 Sportarten an: Aerobic; Ballsportgruppe Jugend; Boule-Spiel; Frauengymnastik; Gerätturnen; Jazz-Tanz; Kinderturngruppen; Kung-FU; Laufgruppe; Männersportgruppe; Rhönradturnen; Trampolinturnen; Walkinggruppe. Das vereinseigene Sportstudio / „DJK-Treff“ befindet sich in der Heisterstr. 9 in 57537 Wissen.

Im Verein engagieren sich 28 Übungsleiterinnen und Übungsleiter.

Telefonisch ist der Verein unter der Rufnummer 02742/1709 sowie per E-Mail unter der Adresse djk-selbach@gmx.de erreichbar.

Im Internet finden Sie weitere Informationen unter nachstehender Adresse: www.djk-wissen-selbach.de

Förderverein „Wir für Selbach“

Der im Jahr 2019 gegründete Förderverein ist ein Resultat der erfolgreichen Arbeit der mittlerweile fest etablierten Bürgerinitiative „Glühweinbude“.

Der zentrale Leitgedanke des Vereins lautet: Mitwirken, mitgestalten und mitverantworten!  

Mitwirken

Der Verein unterstützt Aktivitäten und Vorhaben im Dorf sowohl durch materielle als auch durch ideelle Förderung. Jeder finanzielle Beitrag kommt unmittelbar dem Dorf und somit allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Mitgestalten

  • Ausrichtung und Unterstützung verschiedener Veranstaltungen (Glühweinbude, Weihnachtliches Standkonzert usw.)
  • Vermittlung, Koordination und Zusammenarbeit unter ortsansässigen Vereinen

Mitverantworten

  • Transparente Darstellung der Investition und sonstigen Vereinstätigkeiten

Im Internet finden Sie weitere Informationen unter nachstehender Adresse: www.wir-fuer-selbach.de

10 gute Gründe…

Kirche in Selbach (Sieg)

… sich für das familienfreundliche Dorf Selbach zu entscheiden!

  1. Ruhige Lage im nördlichen Westerwald mit guter Verkehrsanbindung (ÖPNV, RegioBahnhof Wissen mit schneller Anbindung nach Köln, Aachen, Siegen)
  2. Preisgünstige Baugrundstücke
  3. KiTas im benachbarten Mittelzentrum Wissen (gebührenfrei / mit Ganztagsmodell)
  4. Bedeutender Schulstandort im Mittelzentrum Wissen – mit Betreuungsmöglichkeiten oder Ganztagsmodell (inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung)
  5. Gute Versorgung durch Handel und Gewerbebetriebe, auch in den Nachbarorten
  6. Erlebnisspielplatz
  7. Weitläufiges Wanderwegenetz mit Premiumwanderweg Bachlehrpfad Selbach
  8. Reges Vereinsleben
  9. Geschichtliche und kulturelle Identität
  10. Die Möglichkeit, das Dorf aktiv mitzugestalten und Teil einer Gemeinde „im Aufwind“ zu werden

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

In Selbach sind in den vergangenen Jahrzehnten keine Gemeindestraßen ausgebaut worden, ausgenommen die Baustraßen der Neubaugebiete sowie Teilbereiche der Hauptstraße (Kreisstraße). Somit besteht ein großer Nachholbedarf in diesem Bereich insbesondere weil die Fahrbahnen inzwischen überall mit Schlaglöchern und Absenkungen in erheblichem Umfang versehen sind, außerdem gibt es immer wieder Probleme mit der Oberflächenwasserabführung. Eine weitere notdürftige Abhilfe durch Flicken der Löcher kommt aus Sicht des Gemeinderates mittelfristig nicht mehr in Betracht – aus wirtschaftlichen Gründen und aus Verantwortung gegenüber künftiger Generationen, die ein Anrecht auf investive Maßnahmen im Straßenbau haben.

Den Startschuss für den Ausbau der Gemeindestraßen hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung vom 04.06.2020 gegeben. Im Jahre 2021 sollen erste Kostenplanungen für den Ausbau der Schul- und Görsbachstraße im Verbund sowie für die Tannenstraße durchgeführt werden. Erst nachdem diese Kalkulationen vorliegen, wird entschieden, welche der beiden Maßnahmen zuerst umgesetzt wird, wobei mit dem Baubeginn im Jahre 2023 zu rechnen ist.

Die derzeitige Rechtslage zu diesem Thema „spielt uns in die Hände“: Die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, die durch die gemeindlichen Gremien erst noch mit einer Satzung beschlossen werden muss, stellt gerade aus Selbacher Sicht eine faire Kostenlastenverteilung dar, weil ein Großteil der Bürger bisher noch keine Einmalbeiträge zahlen musste – diejenigen Anlieger in Neubaugebieten und der Hauptstraße werden „verschont“ (siehe nachstehende Erklärung). Nach und nach werden in den kommenden Jahren die Gemeindestraßen ausgebaut werden.

Aus heutiger Sicht können keinerlei Aussagen über etwaige Höhen der Anliegerbeiträge getroffen werden, da noch keine Kostenkalkulationen vorliegen, wir bitten also um Verständnis, dass dahingehende Fragen nicht beantwortet werden können.

Wir sind bemüht, das Thema so transparent wie möglich zu kommunizieren, dazu sollen auch nachstehende Erläuterungen dienen.

Leistungsbeschreibung

Die gemeindlichen Verkehrsanlagen, also Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze und Grünanlagen, müssen nicht nur hergestellt und unterhalten, sondern bisweilen auch erweitert oder gar erneuert werden. Zur Deckung der dadurch entstehenden Kosten sind finanzielle Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.

Straßenausbaubeiträge können die Gemeinden nach den gesetzlichen Vorschriften des KAG auf der Grundlage eigener Satzungen erheben, wenn Verkehrsanlagen erneuert, erweitert, umgebaut oder verbessert werden sollen. Dabei steht es in ihrem Ermessen, das notwendige Beitragsaufkommen durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge auf die Beitragspflichtigen zu verteilen.

Einmalige Beiträge werden für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage, also bspw. einer ganz bestimmten Straße, erhoben. Bei der wiederkehrenden Beitragserhebung werden dagegen alle Verkehrsanlagen eines bestimmten Gebiets, bspw. einer Ortsgemeinde, zusammengefasst und als eine einzige Anlage betrachtet. Für die Beitragspflichtigen macht sich dieser Unterschied im Wesentlichen durch die Höhe und die Häufigkeit der zu entrichtenden Beiträge bemerkbar. Während einmalige Beiträge selten (in der Regel alle 35 bis 40 Jahre) aber oftmals in beträchtlicher Höhe anfallen, sind wiederkehrende Beiträge häufiger zu entrichten, fallen aber in der Einzelsumme niedriger aus.

Zu unterscheiden sind Straßenausbaubeiträge von den auf Grundlage des Bauplanungsrechts erhobenen Erschließungsbeiträgen, die nur dann anfallen, wenn Grundstücke durch die erstmalige Herstellung von Straßen und sonstigen Einrichtungen baulich nutzbar gemacht (erschlossen) werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Grundstücke für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren nach der Erhebung von Erschließungs- oder einmaligen Straßenausbaubeiträgen von der Pflicht zur Zahlung wiederkehrender Straßenbeiträge befreit werden können. Die Einzelheiten dazu werden ebenfalls durch gemeindliche Satzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Ansprechpartner sind hier Herr Jens Profitlich und Herr Dirk Neuhoff.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind zum 31. Dezember für das abgelaufene Jahr zu entrichten, wobei schon während des laufenden Jahres angemessene Vorauszahlungen verlangt werden können.

In jedem Fall erhalten Sie einen Beitragsbescheid, der alle für Sie notwendigen Informationen und Regelungen enthält. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Beitragssatzung

Rechtsbehelf

Der Beitragsbescheid kann im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs (Widerspruch, Anfechtungsklage) angefochten werden, wodurch jedoch keine aufschiebende Wirkung erzielt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Wiederkehrende Beiträge müssen nur bezahlt werden, wenn in dem Gebiet, in dem das entsprechende Grundstück liegt, im Kalenderjahr auch tatsächlich Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden und hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Gemeinde hat zudem die Möglichkeit, Grundstücke, die in den letzten Jahren zu Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen oder Ausgleichsbeiträgen nach BauGB (Sanierungs-, bzw. Entwicklungsgebiet) herangezogen wurden, von der Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge zu verschonen. Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer der Verschonung beträgt 20 Jahre.

Hinweis: Beim Kauf von Grundstücken sollten Sie beachten, dass noch nicht gezahlte Straßenausbaubeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, also keine persönliche Verbindlichkeit des Verkäufers darstellen. Dies hat zur Folge, dass die Zahlungsverpflichtung mit dem Eigentumsübergang dem neuen Grundstückseigentümer obliegt. Ob das Grundstück mit Straßenausbaubeiträgen belastet ist, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen.

Voraussetzungen

In jedem Fall müssen sich die Gemeinden in dem Umfang an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen, der dem Nutzungsgrad der jeweiligen Verkehrsanlage durch die Allgemeinheit entspricht (Gemeindeanteil). Für wiederkehrende Straßenbeiträge beträgt der Gemeindeanteil aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens 20 Prozent.

Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für alle Grundstücke, die über die jeweilige Verkehrsanlage tatsächlich und berechtigterweise zugänglich sind. Neben Anliegergrundstücken können dies auch über ein Wegerecht erschlossene Hinterliegergrundstücke sein. Für Parkplätze und Grünanlagen wird der Kreis der Beitragspflichtigen durch Satzung bestimmt. Beitragsschuldner sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer.

Statistik Selbach (Sieg)

Statistik Selbach (Sieg)
Regionale und institutionelle Zuordnungen
Gemeindeschlüssel132 08 105
Postleitzahl57537
LandkreisAltenkirchen
VerbandsgemeindeWissen
PolizeiinspektionPI Betzdorf / PW Wissen
PolizeipräsidiumKoblenz
AmtsgerichtBetzdorf
(Ober-)LandgerichtKoblenz
IHK-BezirkKoblenz
DiözeseErzbistum Köln
Evangelische LandeskircheEvangelische Kirche im Rheinland
ArbeitsagenturbezirkNeuwied
Flächennutzung Selbach (Sieg);
Stand 31.12.2019
Nutzungsartkm²Prozent
Bodenfläche insgesamt3,66100,0%
Siedlung, davon0,39 10,6%
Wohnbaufläche0,27 7,4%
Industrie- und Gewerbefläche0,02 0,4%
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche0,08 2,2%
sonstige0,02 0,7%
Vegetation, davon3,1 84,8%
Landwirtschaft0,99 26,9%
Wald2,08 56,9%
sonstige0,04 1,0%
Gewässer0,01 0,3%
Bevölkerung Selbach (Sieg); Stand 31.12.2019
Insgesamtmännlichweiblich
748382366
AlterAnzahlProzent
unter 5 Jahren30 3,0%
6 – 9 Jahre25 3,3%
10 – 15 Jahre42 5,6%
16 – 19 Jahre27 3,6%
20 – 34 Jahre113 15,1%
35 – 49 Jahre112 15,0%
50 – 64 Jahre219 29,3%
65 – 79 Jahre116 15,5%
80 Jahre und älter64 8,6%
Gebäude und Wohnungen Selbach (Sieg), Stand 31.12.2019
Gebäude-/WohnungsartAnzahlProzent
Gebäude mit einer Wohnung243 84,7%
Gebäude mit zwei Wohnungen36 12,5%
Gebäude mit drei und mehr Wohnungen30 8,7%
insgesamt345100,00%