Wir fordern die Sanierung der Landesstraße 289!

Wir fordern die Sanierung der Landesstraße 289!

Die Bürgermeister der Stadt- und Verbandsgemeinde Wissen (Berno Neuhoff), Birken-Honigsessen (Hubert Wagner) und Selbach (Matthias Grohs) fordern in einem offenen Brief an den rheinland-pfälzischen Verkehrsminister Dr. Volker Wissing eine zügige Sanierung der Landesstraßen 278 (Wissen-Morsbach) und 289 (Selbach/Brunken-Wissen).

Die Ortsgemeinde Selbach lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses am 10. März um 17 Uhr (Einfahrt Sportlatz Kirchseifen) ein. Das Gremium möchte sich im Rahmen einer Ortsbegehung ein Bild des aktuellen Straßenzustands machen. Auf die Einhaltung der geltenden Corona-Hygienemaßnahmen wird besonders hingewiesen.

Schon lange unzumutbar für Verkehrsteilnehmer: Die L 289 zwischen Brunken u. Wissen

Offener Brief an den Verkehrsminister vom 12.02.2021 im Wortlaut:

Sanierung der Landesstraßen L 278 und L 289 in der Verbandsgemeinde Wissen, Landkreis Altenkirchen
Pressemitteilung vom 03.02.2021 in der lokalen Ausgabe der Rhein-Zeitung

Sehr geehrter Herr Minister,

in mehreren Artikeln hat die Rhein-Zeitung in den letzten Tagen über den Zustand der Landesstraßen berichtet. Unsere Landesstraßen L 278 (von Wissen bis zur Landesgrenze NRW) und L 289 (Wissen – Kirchseifen bis Selbach-Brunken) finden darin einen nicht unerheblichen, aber zutiefst unrühmlichen Schwerpunkt und werden als die „schlimmsten Holperpisten im Kreis“ bezeichnet. Bereits bei der letzten Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2017 galten diese über weite Streckenabschnitte als „besonders marode“. Seitdem verzeichnen wir auf beiden Straßen (Ausnahme Siegbrücke) keinerlei konkrete Maßnahmen Ihrer nachgeordneten Dienststellen zur Verbesserung der Situation, im Gegenteil: Die Fahrbahnen befinden sich in einem derart schlechten Zustand, dass man teilweise geneigt ist, parallel verlaufende Forstwirtschaftswege zu befahren, wären diese denn für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Zahlreiche Bemühungen der letzten Jahre seitens der lokalen Politik und der Bürger (Schreiben an Landtagsabgeordnete, zwei daraufhin verfasste Kleine Anfragen an die Landesregierung, Protestbriefe von Bürgern etc.) erzielten keine Wirkung bei den Entscheidungsträgern.

1. L 289

Die L 289 führt durch die Ortsgemeinde Selbach (Sieg) in den Ortsteilen Brunken und  Kirchseifen zur Stadt Wissen. Die L 289 wurde in den vergangenen Jahren im Westerwaldkreis aufwändig ausgebaut und saniert. Diese Maßnahmen fanden ihren Abschluss exakt an der Kreisgrenze WW-AK, die mit der Gemarkungsgrenze Selbach (Sieg) identisch ist. Ab hier ist die L289 in einem desolaten Zustand, die Verkehrssicherung ist fast im gesamten Verlauf bis nach Wissen schon lange nicht mehr gewährleistet, auch wenn Sie dies, Herr Minister, in Ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage v. 09.07.2019 (Drucksache 17/9453) behaupten. Sollten Sie die Strecke selbst einmal fahren, kämen Sie zum selben Ergebnis wie wir! Unzählige tiefe und großflächige Schlaglöcher und nicht vorhandene Banketten belegen dies. Selbst die Tragschicht ist stellenweise massiv angegriffen.

Die L289 muss dringend grundlegend und umfassend saniert werden, eine weitere Aufschiebung der Maßnahme wäre unzumutbar für die Verkehrsteilnehmer und Anwohner, zumal die Straße eine wichtige Verkehrsader im Wisserland und über die beiden Kreisgrenzen hinweg darstellt. Der ehemalige Landrat des Kreises Altenkirchen, Herr Michael Lieber, hat mit Schreiben vom 07.08.2019, den LBM in Koblenz „dringend darum gebeten“, entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen. Vergebens.

Dass der Streckenabschnitt nicht in das aktuelle Bauprogramm bzw. in den Investitionsplan (IP) bis 2023 aufgenommen wurde, entbehrt nicht nur jeglicher fachlicher Logik und dem Grundsatz der Gleichbehandlung (weniger marode Straßen im Land werden in den IP aufgenommen), sondern ist aus unserer Sicht auch eine Verhöhnung aller Bürger, die sich in den letzten zehn Jahren für eine Verbesserung der Situation engagiert haben.

Baudirektor Lutz Nink (LBM Diez) erklärte im August 2020 uns gegenüber, dass die Projektanmeldung zur L 289 angestoßen worden sei. Doch, sehr geehrter Herr Dr. Wissing, davon wird die Straße nicht besser, realistischer Weise wäre mit einem Ausbau in den nächsten 5 Jahren nicht zu rechnen, würde man diesen quälend langsamen Prozess nicht sofort beschleunigen.

2. L278

Hier lesen wir in der Rhein-Zeitung vom 03.02.2021 dass der Ausbau der Holperpiste Wissen – Morsbach auf Eis gelegt ist. Hierüber wir schon sehr erstaunt. Die L 278 ist die Hauptmagistrale zur Autobahn A 4. Speditionen aus dem Wisserland, große Modulraumhersteller, die größten Arbeitgeber der Region und tausende Pendler nutzen diese Straße. Für die Wirtschaft und die Pendler ist diese Straße von immenser Bedeutung. Des Weiteren hat die genannte Pressemitteilung vom 03.02.2021 in der Bevölkerung der Verbandsgemeinde Wissen und auch in der Kommunalpolitik enttäuschte Reaktionen hervorgerufen. Besonders die gewählte Formulierung, wonach sich die genannten Verkehrsanlagen noch in einem verkehrssicheren Zustand befänden, suggeriert die Auffassung, dass ein Ausbauerfordernis erst dann besteht, wenn ein solcher Zustand nicht mehr gegeben ist. Diese Aussage führt meines Erachtens zu keiner allgemeinen Akzeptanz.

Als Folge von den enttäuschten Hoffnungen, die hier genommen wurden, ist die Bevölkerung, als auch die Kommunalpolitik bereit, nachhaltig für ihr Anliegen einzustehen und notfalls auch für den Ausbau zu demonstrieren.

Um kurzfristig auf weitere Anfragen reagieren zu können, bitten wir Sie höflichst um Mitteilung zum aktuellen Planungsstand der im Bereich der Verbandsgemeinde Wissen befindlichen Landesstraßen und um Angaben zu einer Zeitschiene, wann mit einem Ausbau derer – zumindest in Teilbereichen – gerechnet werden kann. Gemeinsam mit der Bevölkerung werden wir konkrete Maßnahmen überlegen, wie wir unseren Protest zum Ausdruck bringen, denn eine weitere Vertröstung schlägt sonst in Wut um und das Vertrauen in die Politik geht dann gänzlich verloren. Lassen wir es nicht soweit kommen!

Eine Durchschrift dieses Briefes übersenden wir der Abgeordneten des deutschen Bundestages Sandra Weser (FDP) zur Kenntnis und mit der Bitte um Unterstützung und freuen uns auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Berno Neuhoff                                                                        
Bürgermeister der Stadt-und Verbandsgemeinde Wissen              

Hubert Wagner
Ortsbürgermeister Birken-Honigsessen

Matthias Grohs
Ortsbürgermeister Selbach (Sieg)        

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

In Selbach sind in den vergangenen Jahrzehnten keine Gemeindestraßen ausgebaut worden, ausgenommen die Baustraßen der Neubaugebiete sowie Teilbereiche der Hauptstraße (Kreisstraße). Somit besteht ein großer Nachholbedarf in diesem Bereich insbesondere weil die Fahrbahnen inzwischen überall mit Schlaglöchern und Absenkungen in erheblichem Umfang versehen sind, außerdem gibt es immer wieder Probleme mit der Oberflächenwasserabführung. Eine weitere notdürftige Abhilfe durch Flicken der Löcher kommt aus Sicht des Gemeinderates mittelfristig nicht mehr in Betracht – aus wirtschaftlichen Gründen und aus Verantwortung gegenüber künftiger Generationen, die ein Anrecht auf investive Maßnahmen im Straßenbau haben.

Den Startschuss für den Ausbau der Gemeindestraßen hat der Bau- und Liegenschaftsausschuss in seiner Sitzung vom 04.06.2020 gegeben. Im Jahre 2021 sollen erste Kostenplanungen für den Ausbau der Schul- und Görsbachstraße im Verbund sowie für die Tannenstraße durchgeführt werden. Erst nachdem diese Kalkulationen vorliegen, wird entschieden, welche der beiden Maßnahmen zuerst umgesetzt wird, wobei mit dem Baubeginn im Jahre 2023 zu rechnen ist.

Die derzeitige Rechtslage zu diesem Thema „spielt uns in die Hände“: Die Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, die durch die gemeindlichen Gremien erst noch mit einer Satzung beschlossen werden muss, stellt gerade aus Selbacher Sicht eine faire Kostenlastenverteilung dar, weil ein Großteil der Bürger bisher noch keine Einmalbeiträge zahlen musste – diejenigen Anlieger in Neubaugebieten und der Hauptstraße werden „verschont“ (siehe nachstehende Erklärung). Nach und nach werden in den kommenden Jahren die Gemeindestraßen ausgebaut werden.

Aus heutiger Sicht können keinerlei Aussagen über etwaige Höhen der Anliegerbeiträge getroffen werden, da noch keine Kostenkalkulationen vorliegen, wir bitten also um Verständnis, dass dahingehende Fragen nicht beantwortet werden können.

Wir sind bemüht, das Thema so transparent wie möglich zu kommunizieren, dazu sollen auch nachstehende Erläuterungen dienen.

Leistungsbeschreibung

Die gemeindlichen Verkehrsanlagen, also Straßen, Wege, Plätze, Parkplätze und Grünanlagen, müssen nicht nur hergestellt und unterhalten, sondern bisweilen auch erweitert oder gar erneuert werden. Zur Deckung der dadurch entstehenden Kosten sind finanzielle Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erheben.

Straßenausbaubeiträge können die Gemeinden nach den gesetzlichen Vorschriften des KAG auf der Grundlage eigener Satzungen erheben, wenn Verkehrsanlagen erneuert, erweitert, umgebaut oder verbessert werden sollen. Dabei steht es in ihrem Ermessen, das notwendige Beitragsaufkommen durch einmalige oder wiederkehrende Beiträge auf die Beitragspflichtigen zu verteilen.

Einmalige Beiträge werden für den Ausbau einer einzelnen Verkehrsanlage, also bspw. einer ganz bestimmten Straße, erhoben. Bei der wiederkehrenden Beitragserhebung werden dagegen alle Verkehrsanlagen eines bestimmten Gebiets, bspw. einer Ortsgemeinde, zusammengefasst und als eine einzige Anlage betrachtet. Für die Beitragspflichtigen macht sich dieser Unterschied im Wesentlichen durch die Höhe und die Häufigkeit der zu entrichtenden Beiträge bemerkbar. Während einmalige Beiträge selten (in der Regel alle 35 bis 40 Jahre) aber oftmals in beträchtlicher Höhe anfallen, sind wiederkehrende Beiträge häufiger zu entrichten, fallen aber in der Einzelsumme niedriger aus.

Zu unterscheiden sind Straßenausbaubeiträge von den auf Grundlage des Bauplanungsrechts erhobenen Erschließungsbeiträgen, die nur dann anfallen, wenn Grundstücke durch die erstmalige Herstellung von Straßen und sonstigen Einrichtungen baulich nutzbar gemacht (erschlossen) werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Grundstücke für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren nach der Erhebung von Erschließungs- oder einmaligen Straßenausbaubeiträgen von der Pflicht zur Zahlung wiederkehrender Straßenbeiträge befreit werden können. Die Einzelheiten dazu werden ebenfalls durch gemeindliche Satzung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Ansprechpartner sind hier Herr Jens Profitlich und Herr Dirk Neuhoff.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind zum 31. Dezember für das abgelaufene Jahr zu entrichten, wobei schon während des laufenden Jahres angemessene Vorauszahlungen verlangt werden können.

In jedem Fall erhalten Sie einen Beitragsbescheid, der alle für Sie notwendigen Informationen und Regelungen enthält. 

Rechtsgrundlage

Kommunale Beitragssatzung

Rechtsbehelf

Der Beitragsbescheid kann im Rahmen des Verwaltungsrechtswegs (Widerspruch, Anfechtungsklage) angefochten werden, wodurch jedoch keine aufschiebende Wirkung erzielt wird.

Was sollte ich noch wissen?

Wiederkehrende Beiträge müssen nur bezahlt werden, wenn in dem Gebiet, in dem das entsprechende Grundstück liegt, im Kalenderjahr auch tatsächlich Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden und hierfür Kosten in Rechnung gestellt werden.

Die Gemeinde hat zudem die Möglichkeit, Grundstücke, die in den letzten Jahren zu Erschließungsbeiträgen, Ausbaubeiträgen oder Ausgleichsbeiträgen nach BauGB (Sanierungs-, bzw. Entwicklungsgebiet) herangezogen wurden, von der Entrichtung wiederkehrender Ausbaubeiträge zu verschonen. Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstdauer der Verschonung beträgt 20 Jahre.

Hinweis: Beim Kauf von Grundstücken sollten Sie beachten, dass noch nicht gezahlte Straßenausbaubeiträge als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen, also keine persönliche Verbindlichkeit des Verkäufers darstellen. Dies hat zur Folge, dass die Zahlungsverpflichtung mit dem Eigentumsübergang dem neuen Grundstückseigentümer obliegt. Ob das Grundstück mit Straßenausbaubeiträgen belastet ist, können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen.

Voraussetzungen

In jedem Fall müssen sich die Gemeinden in dem Umfang an den Kosten für den Straßenausbau beteiligen, der dem Nutzungsgrad der jeweiligen Verkehrsanlage durch die Allgemeinheit entspricht (Gemeindeanteil). Für wiederkehrende Straßenbeiträge beträgt der Gemeindeanteil aufgrund gesetzlicher Vorgaben mindestens 20 Prozent.

Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung für alle Grundstücke, die über die jeweilige Verkehrsanlage tatsächlich und berechtigterweise zugänglich sind. Neben Anliegergrundstücken können dies auch über ein Wegerecht erschlossene Hinterliegergrundstücke sein. Für Parkplätze und Grünanlagen wird der Kreis der Beitragspflichtigen durch Satzung bestimmt. Beitragsschuldner sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer.

Statistik Selbach (Sieg)

Statistik Selbach (Sieg)
Regionale und institutionelle Zuordnungen
Gemeindeschlüssel132 08 105
Postleitzahl57537
LandkreisAltenkirchen
VerbandsgemeindeWissen
PolizeiinspektionPI Betzdorf / PW Wissen
PolizeipräsidiumKoblenz
AmtsgerichtBetzdorf
(Ober-)LandgerichtKoblenz
IHK-BezirkKoblenz
DiözeseErzbistum Köln
Evangelische LandeskircheEvangelische Kirche im Rheinland
ArbeitsagenturbezirkNeuwied
Flächennutzung Selbach (Sieg);
Stand 31.12.2019
Nutzungsartkm²Prozent
Bodenfläche insgesamt3,66100,0%
Siedlung, davon0,39 10,6%
Wohnbaufläche0,27 7,4%
Industrie- und Gewerbefläche0,02 0,4%
Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche0,08 2,2%
sonstige0,02 0,7%
Vegetation, davon3,1 84,8%
Landwirtschaft0,99 26,9%
Wald2,08 56,9%
sonstige0,04 1,0%
Gewässer0,01 0,3%
Bevölkerung Selbach (Sieg); Stand 31.12.2019
Insgesamtmännlichweiblich
748382366
AlterAnzahlProzent
unter 5 Jahren30 3,0%
6 – 9 Jahre25 3,3%
10 – 15 Jahre42 5,6%
16 – 19 Jahre27 3,6%
20 – 34 Jahre113 15,1%
35 – 49 Jahre112 15,0%
50 – 64 Jahre219 29,3%
65 – 79 Jahre116 15,5%
80 Jahre und älter64 8,6%
Gebäude und Wohnungen Selbach (Sieg), Stand 31.12.2019
Gebäude-/WohnungsartAnzahlProzent
Gebäude mit einer Wohnung243 84,7%
Gebäude mit zwei Wohnungen36 12,5%
Gebäude mit drei und mehr Wohnungen30 8,7%
insgesamt345100,00%

Unsere Grillhütte – ein Platz zum Feiern im Westerwald

Grillhütte in Selbach (Sieg)

Ob Grillfest, Geburtstag oder Mottoparty – die Grillhütte im Ortsteil Kirchseifen bietet für verschiedenste Anlässe das passende Ambiente.

Die aus solidem Holz bestehende Grillhütte im Ortsteil Kirchseifen wurde 1989 von vielen Selbacher Helfern in Eigenleistung erbaut und von da an kontinuierlich in Schuss gehalten.
56 m² gefliester Betonboden mit einer 4 m² tiefen Überdachung und einem großen Schwenkgrill im Außenbereich sowie einer Toilettenanlage können für private Feiern angemietet werden. Mehrere Biertischgarnituren stehen zur Verfügung, eine mobile Zapfanlage für die fest installierte Theke kann gegen Aufpreis genutzt werden.

Herr Jürgen Pöttgen aus Selbach ist als Hüttenwart zuständig für die Grillhütte in Kirchseifen. Mietinteressenten können sich bitte ab 17.00 Uhr bei Herrn Pöttgen unter der Telefonnummer 0151/24150460 melden. Die Benutzungsordnung, aus der auch die Benutzungsgebühren für die Grillhütte ersichtlich sind, kann über nachstehenden Link eingesehen werden:
Benutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Selbach (Sieg)